Fördervoraussetzungen

Wenn Sie als Träger vor Ort Interesse an einer Förderung haben, sollten Sie schauen, welches Konzept der 27 Programmpartner am besten zu Ihrer Projektideen passt, zwei lokale Bündnispartner finden und als »Bündnis für Bildung« mit Ihrer Projektbeschreibung einen Antrag stellen. Die Entscheidung, ob ein konkretes einzelnes Projekt gefördert wird, trifft eine Jury des Förderers, bei dem der Antrag eingereicht wird.

Für alle Förderer- und Initiativenkonzepte gelten folgende grundsätzliche Bedingungen, die Sie in der Förderrichtlinie (2023-2027) ausführlich ausgeführt finden und welche durch die jeweiligen Profile der Förderer und Initiativen konkretisiert werden:

  • Die Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren.
  • Die Projekte richten sich vornehmlich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche.
  • Die Projekte werden auf lokaler Ebene in Bündnissen mit mindestens drei Akteuren durchgeführt.
  • Die Projekte werden im außerunterrichtlichen Bereich durchgeführt; Schulen und auch Kitas können jedoch Kooperationspartner sein. Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen vom Schulunterricht praktisch handhabbar abgegrenzt werden. Eine Ausnahme sind Projektwochen und -tage an Schulen! Ebenso können Angebote in enger Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Kindergärten oder Horten stattfinden. Das reguläre Betreuungsangebot dieser Einrichtungen darf davon nicht beeinflusst werden und die Projekte daher klar abgegrenzt sein.
  • Das Projekt ist neu und zusätzlich.
  • Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, daher wird kein hauptamtliches Personal auf lokaler Ebene finanziert – die Einbeziehung von freiwilligem Engagement ist ausdrücklich erwünscht.

              Förderrichtlinie (2018-2022)

              Förderrichtlinie (2013-2027)

Die Hamburger Beratungsstelle »Kultur macht stark« ist eine erste Anlaufstelle für Sie und berät Sie gerne zu allen Fragen rund um das Programm. Auch die Programmpartner beraten direkt zu Ihren konkreten Förderprogrammen. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Zu Fragen rund um die Bündnisbildung wie auch zur Arbeit in Bündnissen hat das BMBF Tipps aus der Praxis für die Praxis zusammengestellt.

Aktuelle Antragsfristen der Förderer können Sie unserer Website unter »Termine« (filtern nach Ausschreibungen und Kultur macht stark) entnehmen oder melden Sie sich hier an zu unserem monatlich erscheinenden Newsletter.

Bündnisse für Bildung bestehen aus mindestens drei Einrichtungen oder Vereinen, die sich in der kulturellen Bildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher engagieren wollen. Die Bündnisse finden im Sozialraum statt, dort, wo die Kinder und Jugendlichen leben und zur Schule gehen. Die Bündnisse bieten etwa Workshops, Kurse oder Ferienfreizeiten an, dabei steht die gesamte Bandbreite der kulturellen Bildung offen – von der Alltagskultur über die Literatur und die Musik bis hin zum Theater und Zirkus. Als lokaler Akteur setzen Sie Ihr Projekt gemeinsam mit Ihren Bündnispartnern um, die Partner bringen unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven ein.

Bündnispartner sind Einrichtungen, Vereine oder auch Unternehmen, die lokal verankert sind und die sich für Kinder und Jugendliche engagieren wollen.

Die Partner in einem Bündnis sollten über unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven verfügen. Beispielsweise bringen sie den Zugang zur Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit erschwertem Bildungszugang mit ein, Expertise in den unterschiedlichen Bereichen der kulturellen Bildung bzw. der künstlerischen Arbeit oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

Es kann auch ein überregionaler Bündnispartner einbezogen werden, wenn er eine spezifische Expertise in das Bündnis einbringt, die lokal nicht gegeben ist. Die Möglichkeit, überregionale Bündnispartner einzubinden, soll vor allem in sehr ländlichen Kreisen die Bündnisbildung erleichtern.

Ja. Die Partner, die sich zu einem Bündnis zusammenschließen wollen, sollten sich zum Zeitpunkt der Antragstellung über die Zusammenarbeit einig sein. Wird das Bündnis zur Förderung ausgewählt, schließen die Bündnispartner eine Kooperationsvereinbarung, in der die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner festgelegt werden.

Die Partner in einem Bündnis für Bildung sorgen gemeinsam dafür, dass die Kinder und Jugendlichen in ihrem Sozialraum erreicht werden und mit ihnen vor Ort Projekte der kulturellen Bildung umgesetzt werden. Jeder Akteur bringt eigene Kompetenzen und Eigenleistungen ein und übernimmt eine klar definierte Aufgabe. Einer der Bündnispartner übernimmt die Gesamtkoordination. Die Initiativen in „Kultur macht stark“ übernehmen diese Aufgabe selbst und sind federführender Partner in jedem ihrer Bündnisse. In einem Bündnis, das bei Förderern finanzielle Mittel beantragt, ist ein lokaler Akteur zuständig für die Gesamtkoordination.

Die Bündnispartner sollen langfristig miteinander zusammenarbeiten und auch Kooperationen mit weiteren lokalen und kommunalen Akteuren eingehen. Ziel ist es, dauerhafte Netzwerke für mehr Bildungschancen zu bilden.

Gefördert werden außerschulische Angebote der kulturellen Bildung. Hierzu gehören alle künstlerischen Sparten, Themen der Alltagskultur, digitale Medienbildung und Leseförderung ebenso wie interkulturelle Projekte. Die Angebote können als einmalig oder regelmäßig stattfindende Veranstaltungen durchgeführt werden, ebenso als Ferienfreizeiten. Von der Förderung ausgeschlossen sind bereits bestehende Bildungsangebote sowie Angebote, die anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Dies bedeutet, dass die Angebote außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden und die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler freiwillig ist. Schulen können in einem Bündnis für Bildung mitwirken, sie können jedoch nicht selbst Fördermittel beantragen. Bildungsprojekte in Kooperation mit Schulen müssen außerhalb des Unterrichts stattfinden, sie können aber im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen oder auch im Rahmen von Projekttagen bzw. -wochen umgesetzt werden.

Die grundlegenden Förderbedingungen für die Durchführung von „Kultur macht stark“-Projekten in Kooperation mit Schulen sind hier (Abgrenzung zum Schulunterricht und Integration in den Ganztag) festgelegt.

„Kultur macht stark“-Projekte, die räumlich an Schulen stattfinden, können sowohl im offenen als auch gebundenen Ganztag durchgeführt werden. Im gebundenen Ganztag können die Projekte in den Zeitfenstern des Ganztags stattfinden – sie müssen allerdings in Zeiten außerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts stattfinden. Hier sind im Einzelfall landesspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.

Die Teilnahme an einem „Kultur macht stark“-Angebot im Ganztag muss darüber hinaus auf Freiwilligkeit beruhen. Freiwilligkeit ist gegeben, wenn die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, alternative Angebote des gebundenen Ganztags zu nutzen, z.B. andere Projekte, Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung oder Freispiel. Außerdem muss es möglich sein, dass sich die Schülerinnen und Schüler jederzeit gegen die weitere Teilnahme am „Kultur macht stark“-Projekt entscheiden können.

Die Angebote sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen, die in einer Risikolage aufwachsen, welche ihre Chancen auf Bildung einschränkt. Es gelten die im nationalen Bildungsbericht 2022 beschriebenen Risikolagen: Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, geringes Familieneinkommen, niedriger Bildungsstand der Eltern. Grundsätzlich ist auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher zulässig, sofern dies zur Förderung der primären Zielgruppe beiträgt.

Kinder und Jugendliche mit Behinderung gehören ebenfalls zur Zielgruppe von lokalen Projekten in „Kultur macht stark“.

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