Recht & Teilhabe

Was ist Inklusion? Fragen und Antworten
Was ist Inklusion? Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention? Warum leben so viele Menschen mit Behinderungen in Armut? Und wie können Menschen mit Behinderungen ihre Rechte durchsetzen? Die Broschüre des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Berliner Landeszentrale für politische Bildung beantwortet kurz und knapp wichtige Fragen zum Thema.

Brorschüre: Persönliches Budget für Kinder und Heranwachsende
Diese Broschüre fokussiert in kompakter Form budgetfähige Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung. Die Inanspruchnahme einer Leistung in Form des Persönlichen Budgets eröffnet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Möglichkeiten, ihr Leben selbstbestimmter zu gestalten. Ihre Unterstützungsbedarfe können passgenau in den jeweiligen Familienalltag integriert werden. Es entstehen Handlungsspielräume für die ganze Familie. Zur Broschüre

Die UN-Behindertenrechtskonvention. Fakten für pädagogische Fachkräfte
Zehn Fragen und Antworten zur UN-Behindertenrechtskonvention. Welche Bedeutung hat sie für Schule und Inklusion? Was kann ich tun, um ihre Ziele zu unterstützen? Wissenswerte Informationen zur UN-Konvention und dem langen Weg dorthin - geeignet als Grundlage zur Diskussion im Rahmen der Inklusionsdebatte. Die Broschüre der Aktion Mensch entstand in Kooperation mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, ISL.

Recht auf Teilhabe an Kunst und Kultur
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen stellt klar: In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) werden Zugänglichkeit (Barrierefreiheit) und Teilhabe in allen Handlungsfeldern des menschlichen Lebens gefordert. Für den Bereich Kultur sind besonders Artikel 8, 21 und 30 zentral. Artikel 8 zielt auf eine positive Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit ab. Artikel 21 der UN-BRK legt fest, dass Informationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, auch für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen ohne weitere Hürden zugänglich sein sollen. Und letztendlich verweist Artikel 30 ganz explizit auf die Zugänglichkeit, das heißt Barrierefreiheit, von Kunstorten sowie auf die explizite Teilhabe von Künstler*innen mit Beeinträchtigungen.

Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Fortschreibung des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde am 09.01.2024 vom Hamburger Senat beschlossen. n Hamburg gibt es seit 2012 einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Er fasst die Ziele und Maßnahmen des Hamburger Senats zur Herstellung von mehr Inklusion und Barrierefreiheit zusammen. Der Landesaktionsplan wird stetig weiterentwickelt. Zum Landesaktionsplan

Familienratgeber.de - Informationen, Rat & Adressen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
Der Familienratgeber der Aktion Mensch bietet Informationen und Adressen für Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Dort können Menschen mit Behinderung und ihre Familien wichtige Informationen zum Thema Leben mit Behinderung finden: Von Schule über Beruf, Freizeit, Barrierefreiheit, Rechte, Wohnen, Beratung, Kranken- und Pflegeversicherung und vieles mehr. Es gibt u.a. umfangreiche Infos zu den Bereichen Recht und Gesetz sowie Beratungsangeboten.

Barrierefreiheit – was bedeutet das eigentlich?
Auf der Themenseite der Aktion Mensch wird über vielfältige Aspekte von Barrierefreiheit aufgeklärt. Die drei Formen räumlich, kommunikativ und technisch barrierefreie Bildungsorte sowie Barrierefreier Zugang zu digitaler Bildung werden dabei durch eigene Unterseiten in den Fokus gerückt.