Ausschreibung

Projektfonds: Wer kann Anträge stellen?
  • Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, die gemeinsam mit Hamburger Schulen Kulturprojekte durchführen wollen. Der*die Kooperationspartner*in muss der Antragsstellung zustimmen und eine*n Ansprechpartner*in stellen. Die antragsstellende Einrichtung darf nicht Teil der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg sein.

 

Projektfonds: Was wird gefördert?
  • Vorhaben mit einer maximalen Förderlaufzeit von zwölf Monaten, die in Partnerschaft von Schulen und einem oder mehreren kooperierenden Kulturpartnern stattfinden und von denen ein Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule ausgeht. Die Projekte dürfen bei Antragsstellung noch nicht begonnen haben.
     
  • Vorhaben in allen künstlerischen Sparten, allen Formaten und für alle Klassenstufen.
Projektfonds: Fördersummen
  • Pro Ausschreibungsfrist können bis zu 250.000 Euro vergeben werden. Die Fördersummen betragen mindestens 1.000 bis maximal 15.000 Euro.
     
  • Darüber hinaus kann im Einzelfall für größere Projekte eine Förderung für die Dauer von bis zu drei Jahren beantragt werden. Dabei kann bei dreijähriger Laufzeit ein Förderbetrag von maximal 45.000 Euro über die gesamte Laufzeit bewilligt werden. Die dafür in Betracht kommenden Projekte sollen strukturbildend, modellhaft und öffentlichkeitswirksam sein.
Projektfonds: Wer kann nicht gefördert werden?
  • Projekte, die bereits mit anderer Förderung stattgefunden haben oder bei Antragsstellung bereits begonnen wurden.
  • Projekte, die Schulen und/oder staatlich geförderte Kulturinstitutionen im Rahmen ihrer Regelaufgaben vollständig erfüllen können
  • Projekte in bestehenden Förderprogrammen, bei denen die beantragte Förderung zur Deckung der im Programm erforderlichen Eigenmittel der Schule verwendet werden sollen
  • gewinnorientierte Projekte
  • unvollständig oder verspätetet beantragte Projekte
Projektfonds: Förderungswürdige Ausgaben
  • Entsprechend des eingereichten Kostenplans für alle im Rahmen des Vorhabens erforderlichen Sach- und Personalmittel und im Einklang mit den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO FHH) (also keine laufenden Betriebs- und Personalkosten). Darüber hinaus gehende Bestimmungen, welche Projektmittel beantragt und gefördert werden können, finden Sie bei den Hinweisen für den Finanzplan sowie in der Förderrichtlinie
  • Es werden nur Ausgaben gefördert, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind, in der Höhe wirtschaftlich bzw. angemessen sind und direkt durch das Projekt entstanden sind. Die Ausgaben müssen tatsächlich in Form von Zahlungsverkehr entstanden sein. Bitte beachten Sie die Hinweise und Orientierungswerte im Finanzplan.
Projektfonds: Erforderlicher Eigenanteil
  • Für den Antrag sind keine Eigenmittel erforderlich, aber ein Eigenanteil der Kooperationspartner. Dieser darf auch in Form von eindeutig bezifferten Personalstunden oder anderen Eigenleistungen erbracht werden. Zu Eigenleistungen gehören Arbeitskraft bzw. Personal, Infrastruktur (z.B. Veranstaltungsräume) oder Sachmittel (z.B. Geräte). Drittmittel sind nicht erforderlich, aber abhängig von der beantragten Fördersumme möglicherweise hilfreich.
Projektfonds: Auswahlprozedere
  • Über die Förderung entscheidet in jeder Ausschreibungsrunde eine Jury. Sie entscheidet in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Antragsfrist. Der Bescheid wird im Anschluss per E-Mail verschickt. Geförderte Projekte können direkt danach begonnen werden und müssen
Projektfonds: Pflichten der geförderten Projekte
  • Der geförderte Kulturpartner muss das Vorhaben im Netzwerk Kulturelle Bildung als Projekt anlegen und mit dem Profil der Schule verknüpfen. Projektmacher*innen müssen dort rechtzeitig (mind. 14 Tage vorher) die verpflichtende Projektpräsentation als Termin veröffentlichen.
     
  • Das Projekt muss innerhalb von zwei Monaten nach Projektende (spätestens 12 Monate nach Projektstart) im Netzwerk Kulturelle Bildung angemessen dokumentiert werden. Dazu sind ggf. während der Projektlaufzeit dokumentierende Tätigkeiten erforderlich (Foto/Film, Notizen).