Termine
Innerhalb der beiden Antragszeiträume können Sie sich bei unseren Online-Veranstaltungen über den Projektfonds Kultur & Schule informieren, Ihre Fragen stellen und Unterstützung bei der Antragsstellung bekommen.
Die Antragszeiträume 2026 sind:
- 16.02. bis 30.03.2026 für alle Projekte, die noch 2026 beginnen
- 17.08. bis 30.09.2026 für alle Projekte, die noch im Schuljahr 2026/2027 starten
Wie stelle ich einen Antrag beim Projektfonds Kultur und Schule?
Für Kooperationsprojekte von Kultur und Schule in Hamburg, die im Jahr 2026 beginnen sollen, können innerhalb der 15. Förderrunde im Antragszeitraum vom 16.02. bis zum 30.03.2026 Förderungen beantragt werden. In dieser Infoveranstaltung werden die Rahmenbedingungen und wichtige Kniffe für die Erstellung des Finanzplans vorgestellt. Referent*innen: Amit Gal und Ilka Busche, LAG. Zur Anmeldung
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Antragswerkstatt
Für Kooperationsprojekte von Kultur und Schule in Hamburg, die im Jahr 2026 (ab Mitte Mai) beginnen sollen, können vom 16.02. bis zum 30.03.2026 Förderungen beantragt werden. Wenn Sie gerade dabei sind, einen Antrag auszufüllen und hier und da nicht sicher sind, was Sie eintragen sollen, sind Sie herzlich zu unserer Antragswerkstatt eingeladen. Nutzen Sie den Online-Termin, um Ihre Fragen zum Ausfüllen des Antrags zu stellen und schalten Sie sich einfach ohne Anmeldung online dazu! Zum Meetingraum
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Wie erstelle ich eine Projektkalkulation?
Eine solide Kalkulation ist ein entscheidender Schlüssel zur Umsetzung von Projektideen. Man braucht eine genaue und realistische Vorstellung, welche Mittel man benötigt – damit man ausreichend Geld einkalkuliert, aber auch, damit man erfolgreich Förderung beantragen und anschließend diese gut abrechnen kann. Wir geben einen Einblick, wie man eine Kalkulation angeht, was unbedingt hinein gehört, wie man sie aufbaut und was man beachten muss. Im Anschluss beantworten wir bei Bedarf gerne Fragen zu konkreten Anliegen. Referentin: Ilka Busche, LAG. Zur Anmeldung
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Umgang mit öffentlichen Mitteln für Anfänger*innen
Viele Kulturprojekte wünschen sich eine Förderung der Stadt, des Landes oder sogar des Bundes – und die Freude ist meist groß, wenn man z.B. ein Projekt beim Projektfonds Kultur und Schule bewilligt bekommt. Doch zur Verwendung dieser Mittel gibt es einiges zu beachten, damit einem das Ganze bei der Nachweisprüfung nicht auf die Füße fällt. Wir sind keine Juristinnen, wollen aber einen allerersten Einblick in die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung inklusive der Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Projektförderung geben – natürlich ohne Gewähr. Themen werden sein: Wofür darf ich Geld ausgeben, was kann ich abrechnen? Was muss ich bei Käufen, Bestellungen, Beauftragungen beachten? Was muss ich wie dokumentieren? Referentinnen: Ilka Busche und Dörte Nimz, LAG. Zur Anmeldung
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